Qualifizierte elektronische Signatur
Nutzen Sie Ihren Providervorteil. Mit Itella.
Der Gesetzgeber stellt die qualifizierte elektronische Signatur (e-Signatur) rechtssicher der handschriftlichen Unterschrift gleich. Werden elektronische Rechnungen an Geschäftskunden gesandt, ist die Vorsteuerabzugsfähigkeit durch die qualifizierte e-Signatur zu sichern. Aus diesem Grund versieht Itella beim e-Invoicing Ihre elektronischen Rechnungen mit einer rechtssicheren, qualifizierten e-Signatur. Als Provider kann Itella diesen Prozess für alle Beteiligten besonders einfach und effizient umsetzen.
Technisch betrachtet ist die e-Signatur ein Datensatz, anhand dessen der Unterzeichner und Signaturersteller eines elektronisch übermittelten Dokuments eindeutig identifiziert werden kann. Eine gültige qualifizierte e-Signatur beruht auf einem (zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung) gültigen qualifizierten Zertifikat eines Trust Centers (z.B. der Deutschen Telekom oder Post) und wurde mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt.
Die qualifizierte e-Signatur ermöglicht es dem Empfänger, die Authenzität des Versenders sowie die Echtheit und Unversehrtheit der signierten, elektronisch übermittelten Rechnungsdaten rechtssicher zu prüfen. Zu dieser Verifizierung sowie der elektronischen Archivierung von Rechnung, Signatur und Verifizierungsergebnis ist der Empfänger sogar verpflichtet, will er nicht Probleme im Rahmen einer Steuerprüfung in Kauf nehmen. Auch hier entlastet Itella als Provider von lästigem Zusatzaufwand.
